Direkter Nachweis von SARS-CoV-2 (Coronavirus) mittels RT-PCR
Molekularbiologischer Nachweis (RT-PCR) aus Nasen-Rachenabstrich für Bestätigung positiver Antigentests,
(wird mit ärztlicher Überweisung von den Krankenkassen bezahlt),
private Erfordernisse (Reisezertifikate, Stationäre Aufnahmen etc.)