Bestimmung von PSA (Prostata-spezif. Antigen) durch Vertragsfachlabore der ÖGK

Informationen der Kassen

Sehr geehrte Frau Doktor,
sehr geehrter Herr Doktor,

aus gegebenem Anlass dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass die zur Früherkennung von Prostata-Ca vorgesehene PSA-Bestimmung durch Vertragsfachärzte für Labormedizin nur für Probanden ab dem 45. Lj. und nur 1x/Jahr möglich ist.

Sollte ein Proband eine zusätzliche PSA-Screening-Untersuchung innerhalb des 1-Jahresintervalles oder vor dem 45. Lj. wünschen, so ersuchen wir Sie höflich, den Probanden vorher darüber aufzuklären, dass diese Untersuchung nur privat beim Vertragsfachlabor in Anspruch genommen werden kann. Für die darüber ausgestellte Privathonorarnote besteht auch kein Anspruch auf Kostenerstattung durch die Kasse.

Von dieser Altersbegrenzung bzw. Intervallsgrenze sind selbstverständlich kurative PSA-Untersuchungen ausgenommen. Erfolgt also die Untersuchung zur Verlaufskontrolle bei bekanntem Prostata-Ca oder auch nur bei Krankheitsverdacht und Zuweisung durch Fachärzte/Fachärztinnen für Urologie, so ist diese jedenfalls Teil der Krankenbehandlung und daher eine Kassenleistung.

Wir bitten Sie daher, bei Ausstellung der Überweisung (Kassenformular oder Wahlarztantrag) auf die Unterscheidung zwischen Vorsorge und kurativer Leistung zu achten und im Feld „Grund der Überweisung“ den entsprechenden Hinweis (z.B. Vorsorgeuntersuchung bzw. Verdacht auf Prostata-Ca oder Verlaufskontrolle bei Prostata-Ca) anzubringen.

Mit Ihrer Unterstützung können Sie einen wertvollen Beitrag zur Minimierung von zuletzt gehäuft einlangenden Anfragen/Beschwerden von Versicherten über PSA-Rechnungen von Vertragslaboren leisten.