COVID-19 Antigennachweis:
Schneller chromatographischer Immunoassay zum qualitativen Nachweis eines spezifischen SARS-CoV-2-Antigens im menschlichen Nasen-Rachenraum.
Bei Verdacht auf eine frische Infektion werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
COVID-19 PCR:
Direkter Nachweis von SARS-CoV-2 (Coronavirus) mittels RT-PCR.
Molekularbiologischer Nachweis (RT-PCR) aus Nasen-Rachenabstrich für Bestätigung positiver Antigentests, (wird mit ärztlicher Überweisung von den Krankenkassen bezahlt).
Private Erfordernisse (Reisezertifikate, Stationäre Aufnahmen etc.)
Selbstkosten in Höhe von 60 €